Regeln und Vereinbarungen

Um die Qualität bei der Ausgabe von comp@ss-Zertifikaten zu sichern, müssen alle Einrichtungen, die den comp@ss ausgeben wollen, die sogenannte Selbstverpflichtungserklärung (SVE) akzeptieren. Über die Inhalte der Selbstverpflichtungserklärung entscheidet das Plenum. Die jeweils aktuelle Fassung befindet sich im Downloadbereich. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit dieser Vereinbarungen wird meist die männliche Form gewählt, wobei explizit immer auch die weibliche Form gemeint ist.

Selbstverpflichtungserklärung für comp@ss-Anbieter

Ausgabe von Zertifikaten

  • Die Ausgabe der Zertifikate muss von autorisierten Mitarbeitern übernommen werden.

Diese müssen in der Lage sein, einzuschätzen und zu prüfen, ob ein Kind oder ein Jugendliche die geforderten Inhalte des jeweiligen Moduls auch wirklich beherrscht. Als qualifiziert gilt, wer sich durch Erfahrung in der Kinder- und Jugend-Medienarbeit oder durch eine spezielle Ausbildung (z.B. bei BITS 21) auszeichnen kann.

Dies soll verhindern, dass der comp@ss an Teilnehmer ausgegeben wird, die nicht über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dokumentation der Ausgabe

  • Lernerfolge und die Ausgabe eines comp@ss-Zertifikats muss auf den Teilnehmerbögen zu den jeweiligen Modulen bzw. Inhalten dokumentiert werden.

Der Vor- und Nachname, die vollständige Adresse und das Geburtsdatum des Teilnehmers muss so dokumentiert werden, dass der Datensatz auch schnell wieder gefunden werden kann.

Die Richtigkeit der Angaben muss durch geeignete Maßnahmen (Vorlage eines Schülerausweises, o.ä.) überprüft werden.

Beim comp@ss-4U ist auf dem Teilnehmerbogen unbedingt die, für das Zertifikat individuell generierte Nummer zu vermerken. Die Datensätze verbleiben mindestens drei Jahre lang in der Einrichtung und werden NICHT weitergegeben.

Anonymisiert werden Alter, Modul, Geschlecht und Datum der Abnahme erhoben und regelmäßig an die Projektleitung geschickt.

Dies ist sinnvoll, um verlorene Zertifikate ggf. wieder ersetzen zu können und um die Anzahl ausgegebenen Zertifikate zu evaluieren.

 Kosten

  • Für die comp@ss-Kärtchen wird eine Schutzgebühr in Höhe von € 1,00 pro Kärtchen von den Teilnehmern oder der ausgebenden Einrichtung veranschlagt.

Die ausgebende Einrichtung zahlt die Schutzgebühr an die Berater-Einrichtung immer dann, wenn sie sich den nächsten Nachschubsatz holt.

Die ersten Kärtchen werden also mit dem ersten Nachschub bezahlt, so dass die ausgebenden Einrichtungen nicht in Vorleistung treten müssen.

Die Schutzgebühr soll für den Nachdruck der comp@ss-Kärtchen verwendet werden.

Ansprechpartner

  • Jede Einrichtung, die den comp@ss ausgeben will, muss einen festen Ansprechpartner nennen, der für den comp@ss in seiner Einrichtung verantwortlich ist.

 

Öffentlichkeitsarbeit

  • Alle Partner des comp@ss müssen auf ihrer Homepage einen Link zu anbringen. Ein geeigneter Banner wird zur Verfügung gestellt.
  • Alle Partner müssen regelmäßig in eine Datenbank eintragen, welche Module des comp@ss sie anbieten und wer Ansprechpartner ist. Eine geeignete Online-Datenbank steht zur Verfügung.
  • Veränderungen müssen dem Berater unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Mitarbeit

  • Alle Partner haben Stimmrecht durch Teilnahme am comp@ss-Plenum.
  • Anbieter des comp@ss müssen die Protokolle des Plenums lesen und diese ausdrücklich akzeptieren oder Einwände erheben.
  • Anbieter sind grundsätzlich zur Mitarbeit verpflichtet, wenn es um die Erhebung von Statistiken oder die Erstellung eines Jahresberichtes geht.

 

Akzeptanzstellen

Darüber hinaus ist es gewünscht, dass Anbieter auch als Akzeptanzstellen einen Anreiz für comp@ss-Inhaber bieten, z.B. durch Preisermäßigungen. Dies sollte auf der Plattform eingetragen werden.

Verstöße gegen die Selbstverpflichtungserklärung

Kommt ein Anbieter diesen Anforderungen nicht nach, kann ihm in diesem Fall die „Lizenz“ entzogen werden, den comp@ss auszugeben. Die betreffende Einrichtung hat eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Dies soll verhindern, dass der Ruf des comp@ss durch eine einzelne Einrichtung gefährdet werden kann und damit Wertverlust eintritt.