Regeln und Vereinbarungen

Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft comp@ss unterliegt einigen Reglen und Vereinbarungen. 

Struktur

Jede Bildungseirichtung (KJH, Schule, Bibliothek, etc.) kann comp@ss-Kurse anbieten und nennt sich daher Anbieter. Jedem Abieter ist einer Beratereinrichtung zugeteilt, die für Fragen zur Verfügung steht. Auf der comp@ss-Plattform sind alle Berater angegeben. Möchte man gerne Anbieter werden, kann man sich mit einem Berater in der Nähe in Verbindung setzen.

Selbstverpflichtungserklärung für comp@ss-Anbieter

Um die Qualität bei der Durchführung von Kursen und der Ausgabe von comp@ss-Zertifikaten zu sichern, müssen alle Einrichtungen, die den comp@ss ausgeben wollen, die Selbstverpflichtungserklärung akzeptieren. 

Kosten

Für die comp@ss-Kärtchen wird eine Schutzgebühr in Höhe von € 1,00 pro Kärtchen von den Teilnehmer_innen oder der ausgebenden Einrichtung veranschlagt.

Ansprechpartner

Jede Einrichtung, die den comp@ss ausgeben will, muss einen festen Ansprechpartner nennen, der für den comp@ss in seiner Einrichtung verantwortlich ist.

Öffentlichkeitsarbeit

Alle Partner des comp@ss müssen auf ihrer Homepage einen Link zu anbringen. Jeder Anbieter hat im internen Bereich ein Profil, welches aktuell zu halten ist. 

Mitarbeit

Es ist erwünscht, dass Anbieter und Berater sich an der Erstellung und Gestaltung der Module und comp@ss-Angebote aktiv beteiligen. Für aktuelle Informationen gibt es die Mailingliste.