Die Arbeitsgemeinschaft comp@ss
Die Fähigkeit zum kompetenten Umgang mit Medien gilt heute unbestritten als Schlüsselqualifikation. Besonders Kinder und Jugendliche sind gefordert, sich aktiv Medienkompetenzen anzueignen. Dazu zählt neben der reinen Bedienkompetenz vor allem auch der kritische und verantwortliche Umgang mit Medien.
Im Jahr 2001 starteten Akteure der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (zumeist ehrenamtlich) die Entwicklung des Kinder- und Jugend-Computerführerscheins comp@ss als Instrument zur Medienbildung. In diesem Zusammengang entstand die Arbeitsgemeinschaft comp@ss.


Die Arbeitsgemeinschaft comp@ss ist ein loser Zusammenschluss aller am Prozess interessierten Akteure. Eine Vereins- oder Trägerstruktur existiert nicht.
Im Januar 2006 hat sich die Arbeitsgemeinschaft selbst eine Geschäftsordnung gegeben. Generell funktionieren alle Steuerungs- und Abstimmungsprozesse basisdemokratisch. Etwa alle drei Monate trifft sich das so genannte comp@ss-Plenum, in dem alle wesentlichen Entscheidungen rund um comp@ss diskutiert und abgestimmt werden. Dazu gehören insbesondere Abstimmungen das Curriculum betreffend, Finanzierungsanträge, gemeinsame Herstellung von Printerzeugnissen, aber auch die Planung und Durchführung gemeinsamer Aktionen wie z.B. Fachtage. Am Plenum darf jeder teilnehmen, der ein Interesse an der Fortentwicklung von comp@ss hat. Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Anwesenden. Inhaltlich werden sie vom Projektleiter vorbereitet. Der Projektleiter ist ein von der Arbeitsgemeinschaft gewähltes Mitglied, dessen Aufgaben z.B. die Beantwortung von Anfragen und die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach Außen sind. Der Projektleiter ist an die Entscheidungen des Plenums gebunden.
Einrichtungen, die den Computerführerschein comp@ss zertifizieren, heißen comp@ss-Anbieter. Grundsätzlich kann jede Bildungseinrichtung Anbieter werden, sofern ein Mitarbeiter verbindlich eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreibt, durch die die allgemeinen Regeln und Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft comp@ss anerkannt werden. Dazu gehört insbesondere die Anerkennung des gemeinsamen Curriculums, sowie der Verfahren zur Qualitätssicherung und Zertifizierung. Anbietereinrichtungen verpflichten sich außerdem zu einer regelmäßigen Teilnahme am Plenum.
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